VfGH Verfassungsgerichtshof Österreich

Nach Abschluss eines jeden Jahres hat der Verfassungsgerichtshof einen Bericht über seine Tätigkeit und die hiebei gesammelten Erfahrungen zu erstellen und diesen Bericht dem Bundeskanzler mitzuteilen (§ 14 Abs. 3 VfGG). An die Stelle des Bundeskanzlers ist seit der Novelle BGBl. I 164/2017 zum Bundesministeriengesetz 1986 der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz getreten. Der Bericht wird in der Praxis auch dem Nationalrat vorgelegt, der ihn im Verfassungsausschuss diskutiert. Der interessierten Öffentlichkeit werden die Tätigkeitsberichte des Verfassungsgerichtshofes in digitalisierter Form hier als PDF zum Download zur Verfügung gestellt:

www.vfgh.gv.at

Keyvisual VfGH Österreich / Animation
VfGH Tätigkeitsbericht / Editorial Design
VfGH Tätigkeitsbericht / Editorial Design
VfGH Tätigkeitsbericht / Editorial Design
VfGH Tätigkeitsbericht / Editorial Design
VfGH Tätigkeitsbericht / Editorial Design
VfGH Tätigkeitsbericht / Editorial Design
VfGH Tätigkeitsbericht / Editorial Design